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Ihr Ansprechpartner für Anliegen zum Datenschutz

Die Grundlage meines Beratungserfolges ist die Spezialisierung meiner Fachkompetenzen für die Branchen der Treuhänder und Notare sowie für Arztpraxen. Ich biete Ihnen als kompetenter Partner an Ihrer Seite eine bewährte und praxisnahe Beratung rund um das zentrale Thema: Datenschutz.

Meine Dienstleistungen im Überblick

Im Folgenden stelle ich Ihnen die Änderungen und Pflichten des neuen Schweizer Datenschutzgesetzes (nDSG) vor, spreche mit Ihnen über die revidierten Anforderungen an Ihre Branche sowie Ihr Unternehmen und erkläre wie diese umgesetzt werden können.

Entscheiden Sie sich für eines oder mehrere dieser Dienstleistungen (auch im Bereich der DSGVO). Anschliessend erarbeite ich zusammen mit Ihnen im Rahmen von Workshops das weitere Vorgehen und die Umsetzung bis zur Erreichung der Datenschutz-Compliance.

Externer Datenschutzberater (DPO)

Als externer Datenschutzberater (DPO) stelle ich sicher, dass Ihr Unternehmen in allen Datenschutzfragen kompetent und fachkundig aufgestellt ist. Ich unterstütze Sie in allen Belangen des Datenschutzes im Zusammenhang mit dem neuen Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG) und der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).


Datenschutz Compliance Analyse (DCA)

Auf dem Weg zur massgeschneiderten Datenschutz-Compliance prüfe ich in Ihrem Unternehmen die bereits bestehenden Massnahmen zum Datenschutz sowie der Datensicherheit und ermittele allfällige Lücken im Vergleich zu den Anforderungen des neuen Schweizer Datenschutzgesetzes (nDSG) sowie der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), sofern diese für Sie anwendbar ist.


Datenschutz Compliance (DC)

Ist auf Ihr Unternehmen neben dem neuen Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG) gleichzeitig auch die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) anwendbar, erarbeite ich als Compliance-Experte gemeinsam mit Ihnen die passende Umsetzung des nDSG im Zusammenspiel mit der DSGVO.

Externer Meldestellenbeauftragter (WRO)


Das Hinweisgeberschutzgesetz bzw. die EU-Whistleblower-Richtlinie verlangt die Schaffung einer Meldestelle, die für die Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen über Verstösse gegen Rechtsvorschriften im Unternehmen verantwortlich ist. Neben der Möglichkeit, dies intern zu handhaben, eröffnet das Gesetz auch den Weg, diese essenzielle Funktion einem spezialisierten externen Beauftragten anzuvertrauen. Durch die externe Bestellung des Whistleblowing-Beauftragten ist ein Interessenkonfikt ausgeschlossen und die Unabhängigkeit des externen Meldestellenbeauftragten nach §15 Abs. 1 HinSchG sichergestellt. Entdecken Sie auf der nächsten Seite, wie Sie von dieser externen Lösung profitieren können.